Im Hörzentrum Finowfurt arbeiten wir eng mit den Krankenkassen zusammen, um Ihnen den Zugang zu modernen Hörgeräten zu erleichtern.
Erstversorgung:
Für die Erstversorgung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt. Diese wird bei der Krankenkasse eingereicht, die einen Teil der Kosten übernimmt.Folgeversorgung:
Für Folgeversorgungen nach fünf Jahren ist keine neue Verordnung erforderlich. Auch hier beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten.Individuelle Beratung:
Wir beraten Sie zu den verschiedenen Hörgeräten und helfen Ihnen, die Leistungen Ihrer Krankenkasse optimal zu nutzen.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Unterstützung Ihrer Krankenkasse zu erfahren und Ihr neues Hörgerät zu finden!